Jeep schützt mit diversen Fahrer-Assistenten vor Kosten

Foto: Jeep/Stellantis

Wenn jetzt niemand verfügbar ist, der hinter dem eigenen Auto den Querverkehr beobachten kann, ist man darauf angewiesen, sich langsam rückwärts aus der Parklücke heraus zu tasten. Immer in der Hoffnung, dass der Querverkehr aufpasst. Ein unangenehmes Gefühl, denn es genügt eine kleine Unachtsamkeit des Querverkehrs und zum Beispiel ein Radfahrer prallt gegen das Heck. Oft mit teuren Folgen, denn die Schuldfrage war stets auch ein wenig Grauzone. Trägt der Querverkehr eine Mitschuld?


Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Kiel (Az.: 1 S 27610) war im konkreten Fall die rückwärts ausparkende Fahrerin alleine Schuld. Denn wer rückwärts ausparkt – so das Gericht – hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Doch wie soll man rückwärts Ausparken und gleichzeitig von seinem Fahrersitz aus den vom Kleintransporter verdeckten Querverkehr sehen? Die Antwort heißt Rear Path Detection, auf Deutsch: hintere Querbewegungserkennung. Radarsensoren zu beiden Seiten im hinteren Stoßfänger erkennen jedes Objekt, das sich seitlich nähert und ein Signalton warnt den Fahrer dann sofort. Die Rückfahrkamera zeigt zusätzlich den gesamten Bereich unmittelbar hinter dem eigenen Fahrzeug. So lässt sich beruhigt rückwärts auf den Radweg oder auf die Straße rollen, mit dem sicheren Gefühl, alles im Blick zu haben und ohne jede Sekunde einen Aufprall befürchten zu müssen.


Jeep® ist eine der wenigen Marken, die diesen ausgesprochen nützlichen Fahrer-Assistenten anbieten. Die hintere Querbewegungserkennung ist für den Jeep Grand Cherokee ab der Version Overland serienmäßig und wird auch für den neuen Jeep Cherokee lieferbar sein.